Einschulung 1H

Im Kanton Freiburg ist die Schule für alle Kinder, welche bis zum 31. Juli das 4. Altersjahr erreicht haben, obligatorisch.

Die Gemeinde kontaktiert die Eltern, deren Kinder alt genug sind, um Ihr Kind für die 1H einzuschreiben.

Wenn Eltern der Meinung sind, dass die Reife ihres Kindes noch nicht ausreichend entwickelt ist, haben sie die Möglichkeit, den Schuleintritt um ein Jahr zu verschieben.

Die Eltern teilen ihre Entscheidung der Schulinspektorin per Mail mit, wenn sie den Schuleintritt auf das kommende Jahr verschieben möchten.

Unsere Schule organisiert jedes Jahr einen Informationsabend im Februar für die Eltern der zukünftigen 1H-Schüler/innen. Sie erhalten diese Einladung per Post.

Nach der Einteilung darf Ihr Kind im Juni an einem Schnuppernachmittag teilnehmen, um die zukünftigen Lehrpersonen kennen zu lernen.

Die Informationen als Broschüre für die zukunftüge 1H Schuljahr 2024-25 finden Sie weiter unten.