Elternrat

Der Elternrat wurde in Courtepin 2018 eingeführt. Sein rechtlicher Rahmen richtet sich nach den folgenden gesetzlichen Grundlagen:

  • Gesetz über die obligatorische Schulzeit
  • Schulreglement der Gemeinde
  • Reglement zum Gesetz über die obligatorische Schulzeit

Der Elternrat tauscht sich über folgende Schwerpunkte aus:

  • Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern
  • Wohlbefinder der Schüler:innen
  • Lernbedingungen an der Schule

Der Elternrat wird von den zuständigen Behörden in allgemeinen Schulangelegenheiten konsultiert, die mit der Schule in Zusammenhang stehen und bei denen die Rolle oder die Meinung der Eltern wichtig ist. Gemäß Artikel 31 Absatz 2 des Schulgesetzes hat der Elternrat keine Entscheidungsbefugnis.


Zusammensetzung des Rates

  • 8 Mitglieder (Elternvertreter:innen) vom Gemeinderat ernannt
  • 2 Lehrpersonen – eine deutschsprachige und eine französischsprachige Vertretung
  • die zwei Schuldirektionen

Kontakt: cp-er@ecolecourtepin.ch