Jokertage und Urlaubsgesuche

Jokertage
Sie haben ein Anrecht darauf, vier Halbtage pro Schuljahr und Schüler:in als Jokertage zu beziehen. Neu können Sie dies auch bequem über KLAPP machen oder Sie füllen das untenstehende Formular aus.
Bitte reichen Sie das Formular mindestens 7 Tage davor bei der Klassenlehrperson ein, damit das Gesuch bewilligt werden kann.


Urlaubsgesuch
Die Beurlaubung ist im Ausführungsreglement zum Schulgesetz unter Artikel 37 und 38 geregelt.
Ein Urlaub wird einer Schülerin oder einem Schüler nur aus stichhaltigen Gründen gewährt. Ein Urlaubsgesuch zur Verlängerung der Ferien vor, während oder am Ende des Schuljahres kann in der Regel nicht bewilligt werden.
Urlaubsgesuche sind schriftlich und begründet an die Schuldirektion zu richten.