Hinweise und Regeln

Schulweg
Wir bitten Sie, die Kinder zu Fuss oder mit dem Fahrrad zur Schule kommen zu lassen. Schülern und Schülerinnen vom Kindergarten ist es nicht erlaubt mit dem Fahrrad zur Schule zu kommen.

Roller und Skater
Wegen Unfallgefahr bitten wir Sie, die Kinder nicht mit Rollern, Rollbrettern, Kickboards oder Skaterunner in die Schule kommen zu lassen.
Auf dem Schulgelände ist das Benützen dieser Fahrzeuge von 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr untersagt.

Fahrverbot
Wir informieren Sie, dass auf folgenden Strassen weiterhin ein Fahrverbot gilt: 

  • Route de l’Ecole, Courtepin 
  • La Colline, Courtepin 
  • Schulweg, Courtaman 

Das Nichtbeachten des Verbotes kann mit einer Busse geahndet werden. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind beim Parkplatz der Kirche aus- und einsteigen zu lassen.

Unterrichtsbesuch
Um den Eltern einen möglichst realistischen Einblick in den Unterrichtsalltag gewähren zu können, ermöglichen wir Ihnen 1–2 Mal pro Jahr den Unterricht zu besuchen.
Nehmen Sie dazu eine Woche im Voraus mit der Lehrperson Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren. Die Lehrpersonen wünschen sich, dass keine Geschwister am Besuch teilnehmen.

Gefundene Gegenstände
Alle in der Schule gefundenen Gegenstände werden in die entsprechenden Boxen der Pavillons gelegt. Nicht abgeholte Gegenstände werden wohltätigen Organisationen in den Sommerferien abgegeben.

Schulmaterial
Die Organisation des Schulmaterials in den Schulen hat sich in den letzten Jahren verändert: Sie müssen Ihren Kindern nicht mehr Buntstifte und Radiergummis kaufen. Ein Teil der persönlichen Gegenstände der Schülerinnen und Schüler bleibt jedoch in Ihrer Verantwortung (Finken, Schulsack, usw.). 
Jeder Schulkreis organisiert die Verteilung des Materials. Es liegt in der Verantwortung der Schülerinnen und Schüler vorsichtig mit dem Material umzugehen. 
Bei Verlust oder übermässiger Beschädigung kann Ihnen das zu ersetzende Material in Rechnung gestellt werden. Aus der Perspektive der nachhaltigen Entwicklung ist es wichtig, dass wir gemeinsam bestrebt sind, übermässigen Konsum zu vermeiden.

Elektronische Geräte
Von 07:45 – 11:45 Uhr und von 13:15 – 15:25 Uhr ist der Gebrauch aller elektronischen Geräte auf dem gesamten Schulbereich verboten, ausser er wird von der Lehrperson oder der Schule erlaubt. Unter elektronischen Geräten versteht man alle Geräte, mit denen man telefonieren, Ton oder Bilder empfangen oder wiedergeben oder per Internet kommunizieren kann. 
Bei Nichteinhaltung dieser Regel wird das Gerät gemäß Artikel 66 des Reglements zum Gesetz über die obligatorische Schule beschlagnahmt. Der Zugriff auf den Inhalt eines Mobiltelefons ist nur mit dem Einverständnis der Eigentümerin oder des Eigentümers möglich. 
Das Gerät wird der Schülerin oder dem Schüler am Ende des Schulhalbtages wieder ausgehändigt.